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MASTER FEATURE
KI in ERP-Systemen von Silicon ioi ist ein echter Meilenstein.

Nutzungsbedingungen der Silicon ioi Softwarepalette
[V1.07 DE]

1. Präambel

Sie sind an die Bedingungen dieses Dokuments gebunden, sobald Sie die Silicon ioi Software heruntergeladen und installiert, eine Benutzerverbindung dazu erstellt oder sie auf andere Weise erhalten haben. Diese Software ist durch geistige Eigentumsrechte geschützt, die SILICON BRAIN S.A. zustehen (mit Sitz in Rue de l'Avancée Numérique 1, 4430 ANS - BELGIEN, eingetragen bei der ZDU unter der Nummer 0462.509.757), ihren Lieferanten oder Dritten. Dies ist ein Lizenzvertrag, der die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung von Silicon ioi festlegt. Bitte lesen Sie diesen Software-Lizenzvertrag für Silicon ioi sorgfältig, bevor Sie die Software verwenden. Indem Sie den Bedingungen dieses Dokuments zustimmen, erkennen Sie an, dass Sie an die Bedingungen dieses Lizenzvertrags gebunden sind. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, installieren oder verwenden Sie diese Software nicht.

2. Definitionen

Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

2.1 Bug(s):

Nicht beabsichtigte Verhaltensweise(n) von Software, die Rechenfehler, abweichende Ergebnisse, fehlerhafte Kommunikation, Dienstausfälle und Nichtverfügbarkeit oder erhebliche Verlangsamungen bzw. Leistungseinbußen verursachen können und die durch Programmierfehler, Inkompatibilitäten mit Drittsoftware oder Hardware entstehen, die für den Betrieb von Silicon ioi verwendet wird.

2.2 SB Bug(s):

Bug(s), die durch Programmierfehler von SB verursacht werden und bei denen SB die Möglichkeit hat, den Code anzupassen, um den oder die Bug(s) zu beseitigen, oder die Vorgehensweise zu ändern, um ein ähnliches Verhalten zu erzielen.

2.3 Third party bug(s) :

Bug(s), bei denen SB nicht in der Lage ist, das unbeabsichtigte Verhalten zu korrigieren, weil der Ursprung des Verhaltensfehlers bzw. der Verhaltensfehler von einem Dritten außerhalb von Silicon ioi stammt oder durch das Zusammenwirken mit dem Dritten oder durch die verwendete Hardware verursacht wird. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 3 von insgesamt 25 Seiten

2.4 Ioi Client oder Lizenznehmer :

Ein Unternehmen oder eine natürliche Person, die ein kostenpflichtiges Abonnement zur Nutzung der Silicon ioi Software erworben hat oder der ein unentgeltliches Nutzungsrecht an der Silicon ioi Software zu Evaluierungs-, Demonstrations- oder Testzwecken gewährt wurde.

2.5 Customization:

Jede Änderung des Standardverhaltens der gelieferten oder bereitgestellten Silicon ioi Softwarepalette, die vom VAR Expert oder von einem Mitglied des ioi Kunden oder einem Subunternehmer des ioi Kunden vorgenommen wird, mit Ausnahme einer Änderung eines Parameters, der in der Konfigurationsoberfläche ausdrücklich als änderbar vorgesehen ist.

2.6 SB Publisher :

Der Herausgeber von Silicon ioi ist SILICON BRAIN S.A. mit Sitz in Rue de l'Avancée Numérique 1, 4430 ANS, Belgien, eingetragen bei der ZDU unter der Nummer 0462.509.757.

2.7 Hosting:

Enthaltener oder optionaler Service, bestehend in der Bereitstellung virtueller Server durch SB oder den VAR Expert, die auf physischen Servern bei Subunternehmern von SB oder des VAR Expert installiert sind (in der Europäischen Union, nach Wahl von SB oder des VAR Expert, oder auf ausdrücklichen Wunsch des Lizenznehmers ausschließlich in Belgien).

2.8 Silicon ioi:

Von SB entwickelte Softwarepalette für die ganzheitliche Unternehmensverwaltung von Unternehmen, die belgischem oder luxemburgischem Recht unterliegen, und die unter anderem die Verwaltung von Buchhaltung, kaufmännischer Verwaltung, Lagerverwaltung, Kundenbeziehungsmanagement, Dokumentenmanagement, Terminverwaltung und Projektmanagement im Rahmen einer sich weiterentwickelnden Produktreihe in Form optionaler Module zum Gegenstand hat. Andere von SB herausgegebene Softwarepaletten (wie beispielsweise und nicht abschließend Silicon Master, Silicon Master 365, Silicon Stratus) sind nicht von diesem Vertrag erfasst.

2.9 First level L1 ioi support:

Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 4 von insgesamt 25 Seiten Support, der vom VAR Expert für den Lizenznehmer und die ioi User(s) erbracht wird. Der Support besteht darin, dass der VAR Expert dem Lizenznehmer und den ioi User(s) zur Verfügung steht, um Nutzungs- und Betriebsprobleme zu verwalten und zu lösen, die ihm gemeldet werden. Der VAR Expert verwaltet und löst Probleme, solange diese in den von SB definierten Handlungsbereich fallen. Fallen diese Probleme zwar in den Supportbereich, liegen jedoch außerhalb des für den VAR Expert definierten Handlungsrahmens oder erfordert die Lösung nach einer vertieften Analyse des gemeldeten Falls eine Expertenmeinung, wird das Problem im Rahmen eines Second-level L2 ioi Support an SB weitergeleitet. In jedem Fall bleibt die Bearbeitung des gemeldeten Problems und die Kommunikation mit dem Lizenznehmer und den ioi User(s) Aufgabe und Verantwortung des VAR Expert.

2.10 Second Level L2 ioi support:

Support, der von SB für Probleme erbracht wird, die von einem VAR Expert weitergeleitet werden, nachdem festgestellt wurde, dass sie außerhalb des von SB definierten Supportumfangs liegen oder nach eingehender Analyse des gemeldeten Falls eine Expertenmeinung erfordern. SB kommuniziert ausschließlich mit dem VAR Expert.

2.11 Ioi user(s) :

Die Endbenutzer von Silicon ioi, denen von einem Lizenznehmer Zugriff gewährt wurde, wobei jeder Benutzer mit Desk-Zugang oder Zugriff auf Silicon ioi als solcher gilt. Bei Gateway-Modulen (die Dritten wie den Kunden des Lizenznehmers Zugang gewähren) ist die Anzahl der Gateway-Benutzer zu berücksichtigen. Benutzer (unabhängig davon, ob identifiziert oder
  • auf die Silicon ioi Website oder den Silicon ioi E-Commerce zugreifend) gelten nicht als
ioi User.

2.12 VAR Expert :

Von SB autorisiertes Unternehmen, das ausschließlich für die Beziehung zum Lizenznehmer und zum/zur User(s) zuständig ist.

3. Zweck dieser Nutzungsbedingungen

SB gewährt dem Lizenznehmer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen eine Lizenz zur Nutzung von Silicon ioi und seiner optionalen Module sowie gegebenenfalls ein Hosting im Rahmen eines Abonnements, das ausschließlich mit einem VAR Expert abgeschlossen wird. Diese Lizenz ist nicht übertragbar und wird je nach dem vom Lizenznehmer abgeschlossenen Abonnement von einem oder mehreren ioi Usern genutzt. SB verkauft weder Silicon ioi noch dessen verschiedene optionale Module. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 5 von insgesamt 25 Seiten

4. Bestellung und Installation von Silicon ioi

4.1 Ausschließlich über einen VAR Expert

Vor jeder Bestellung wird dem potenziellen Lizenznehmer empfohlen, die Dienste eines VAR Expert in Anspruch zu nehmen, um ein Audit und eine Analyse durchzuführen, damit die verschiedenen bestehenden Abläufe verstanden und je nach Machbarkeit ein Projekt zur Implementierung von Silicon ioi erstellt werden kann. In diesem Fall wird der VAR Expert die neue Art der Verwaltung von Abläufen mit Silicon ioi in einer Umgebung vorstellen, die die vorzunehmenden Anpassungen integriert, um Bedürfnisse zu erfüllen, die von Silicon ioi standardmäßig nicht abgedeckt werden, sowie die Budgets, die für die Umsetzung der verschiedenen Anpassungen einzuplanen sind, nach Maßgabe der Kenntnisse, über die er zu diesem Zeitpunkt verfügt, und vorbehaltlich einer Änderung der vorzunehmenden Anpassungen oder der Entdeckung neuer Situationen; in diesem Fall werden die vorgesehenen Budgets angepasst.

4.2 Bestellung, Kauf, Abonnement

Der potenzielle Lizenznehmer und der Lizenznehmer können Silicon ioi Lizenz(en) (und gegebenenfalls Hosting) oder eine Erweiterung des Umfangs der ursprünglich erworbenen Lizenz auf eine der folgenden Arten bestellen:
  • Entweder die Anzahl der Lizenzen für die ioi User(s) sowie die erforderlichen
Module in Form eines Abonnements auf der E-Commerce-Website eines VAR Expert oder auf der Website von SB bestellen, wobei die Auswahl eines VAR Expert verpflichtend ist. Der monatliche Preis der Lizenz(en) für die Nutzung von Silicon ioi sowie gegebenenfalls der monatliche Preis des Hosting werden zum Zeitpunkt der Bestellung im Rahmen eines Jahresabonnements dargestellt, ebenso wie ein indikatives Budget für Einrichtungs- und Schulungszeit in einer Standardsituation und einem von SB definierten Umfang. Im Falle der Bestätigung durch den potenziellen Lizenznehmer oder den Lizenznehmer erhält der VAR Expert die Bestellung, nimmt die Installation an dem/den Standort(en) vor und stellt dem Lizenznehmer die periodischen Abonnements in Rechnung, sobald die Zugangsdaten geliefert werden. Der VAR Expert wird dann den Lizenznehmer kontaktieren, um einen Unterstützungsplan für den Start der Software sowie zusätzliche Anpassungen, Datenübernahmen und spezifische Entwicklungen vorzuschlagen. Der VAR Expert wird Demonstrationsversionen auf seinen cloud Servern anbieten, die es dem potenziellen Lizenznehmer ermöglichen, sich ein genaues Bild vom Standardverhalten von Silicon ioi zu machen. SB empfiehlt dem potenziellen Lizenznehmer nachdrücklich, seine Entscheidung auf diese Demo-Versionen zu stützen.
  • Oder den VAR Expert kontaktieren, um seinen Bedarf in Bezug auf die Software zu erläutern. Der VAR Expert
wird dann ein vollständiges Implementierungsprojekt mit oder ohne vorheriges Audit durchführen. Diese Wahl wird von SB dringend empfohlen, wenn die Bedürfnisse des potenziellen Lizenznehmers keinem klassischen Bedarf entsprechen. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 6 von insgesamt 25 Seiten

5. Umfang des Abonnements

5.1 Nutzungsrecht

Der Lizenznehmer profitiert von einem nicht ausschließlichen Nutzungsrecht (und gegebenenfalls Hosting), sobald die Administrator-Zugangsdaten vom gewählten VAR Expert übermittelt wurden. Ab diesem Zeitpunkt ist der Lizenznehmer an den Preis des Abonnements gebunden. Wenn ein kostenloser Zeitraum vereinbart wurde, wird während dieses Zeitraums ein Nachlass auf den vollen Abonnementpreis angewendet.

5.2 Tarife

Es wird eine sich weiterentwickelnde Liste von Anwendungen und Modulen mit den dazugehörigen Preisen veröffentlicht. Im Laufe der Zeit erscheinen neue Module, von denen einige frühere Module ersetzen, mit einer entsprechend angepassten neuen Preisliste.

5.3 Preis nach Anzahl der „ioi users“

Der Preis des Abonnements hängt von der Anzahl der ioi User ab. Die Registrierung eines ioi User wird gezählt, unabhängig von der Häufigkeit des Zugriffs auf Silicon ioi.

5.4 Verlängerung des Abonnements

Das Nutzungsrecht (und gegebenenfalls das Hosting-Recht) gilt für einen Zeitraum von einem Jahr und verlängert sich stillschweigend, sofern dem VAR Expert nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Falls der Lizenznehmer das Nutzungsrecht für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr verlängern möchte, obliegt es ihm, den VAR Expert mindestens drei Monate vor Ablauf zu benachrichtigen und mit ihm die Dauer der Verlängerung zu vereinbaren, wobei der monatliche Preis des betreffenden Abonnements höher sein wird als bei einer Verlängerung um ein volles Jahr. Wird der VAR Expert nicht mindestens zehn Tage vor Ablauf des für weniger als ein Jahr verlängerten Vertrags benachrichtigt, verlängert sich dieser stillschweigend um einen identischen Zeitraum. Für Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden Aktionspreise angeboten. In diesem Fall verlängert sich der Vertrag automatisch um dieselbe Laufzeit. Wenn sich der Benutzer beispielsweise für ein 36-monatiges Nutzungsrecht entscheidet, verlängert sich dieses am Ende der 36 Monate stillschweigend um weitere 36 Monate, sofern dem VAR Expert nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

5.5 Anpassung des Abonnements

Eine Reduzierung des Abonnements in Bezug auf die Anzahl der Module oder Anwendungen, die Anzahl der ioi User oder die festgelegten Spezifikationen der Hosting-Server kann nur zu den Ablaufdaten des Nutzungsrechts (und gegebenenfalls des Hosting-Rechts), je nach Fall, erfolgen und nur, sofern der Antrag auf Reduzierung dem VAR Expert mindestens drei Monate vor den genannten Ablaufdaten mitgeteilt wurde. Eine Erhöhung der Anzahl der ioi users, das Hinzufügen von Modulen, Anwendungen oder eine Erhöhung der Spezifikationen der Hosting-Server führt hingegen zu einer Anpassung des Abonnementpreises, sobald diese umgesetzt wird. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 7 von insgesamt 25 Seiten

5.6 Datenrückgewinnung am Ende des Abonnements

Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers und der ioi User, ihre Daten vor Ablauf des Nutzungsrechts zu exportieren, wobei die in Silicon ioi gespeicherten Daten drei Monate nach Ende eines Nutzungsrechts (und gegebenenfalls eines Hosting-Rechts) aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Dieser Zeitraum kann jedoch gegen Zahlung eines mit dem VAR Expert zu vereinbarenden Hosting-Abonnements verlängert werden. Der Zugriff auf die gespeicherten Daten kann nur durch die Übergabe der Datenbank und der gespeicherten Dokumentenmanagement-Dateien erfolgen, zu einem Festpreis von

200,00 € pro geliefertem Terrabyte (auf das nächste Terrabyte aufgerundet), zuzüglich des Preises der

Supportleistungen.

5.7 Multi company, Preis

Wenn mehrere Unternehmen Silicon ioi für dieselbe Datenbank verwenden, sind zwei Lösungen möglich:  Entweder werden für die Berechnung der Nutzungsrechte die Module und ioi User aller betroffenen Unternehmen kumuliert und der Gesamtbetrag wird proportional zu den jeweiligen ioi Usern jedes Unternehmens verteilt.  Oder die Berechnung erfolgt für jedes Unternehmen getrennt. Die insgesamt interessanteste Lösung (a oder b) wird für alle Unternehmen gewählt.

5.8 Zählung von Lizenzen und ioi users

Dem Lizenznehmer und dem ioi User ist es nicht gestattet, das Messsystem für Module, Anwendungen und ioi User zu manipulieren oder zu umgehen. Wird eine solche Praxis festgestellt, ist SB berechtigt, sofortigen Schadenersatz durch Zahlung der verlorenen Nutzungsrechte zu verlangen, erhöht um eine zusätzliche Entschädigung in Höhe des verlorenen Betrags. Für die Berechnung der verlorenen Nutzungsrechte und der zusätzlichen Entschädigung werden mindestens drei Jahre berücksichtigt.

5.9 Benutzeridentifikation

SB gestattet nicht, dass mehrere ioi User dasselbe Benutzerkonto verwenden. Wird diese Praxis systematisch über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten festgestellt, wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer die Absicht hat, das Zählsystem für Module, Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 8 von insgesamt 25 Seiten Anwendungen und ioi User zu umgehen, und SB ist berechtigt, die Zahlung der verlorenen Nutzungsrechte und der zusätzlichen Entschädigung zu verlangen, berechnet wie oben unter 5.8 angegeben.

6. Abonnementpreise, Zahlung und Lizenzkontrolle

6.1 Revision der Abonnementpreise

Der Preis laufender Abonnements wird jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex nach folgender Formel angepasst: P' = P x (0.2 + 0.8 x l' / l), wobei:  P' der neue Preis ist, auf den nächsten Euro pro Modul oder Anwendung aufgerundet  P der Verkaufspreis ist  l der Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Verkaufs ist  I’ der Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt der Anpassung ist. Der Publisher behält sich das Recht vor, Anwendungen, Module oder Optionen zusammenzulegen oder aufzuteilen, um die Preisgestaltung anzupassen. Das Abonnement wird entsprechend angepasst.

6.2 Zahlungsverzug

Ein Zahlungsverzug von mehr als dreißig Tagen bei Nutzungsgebühren oder Hosting-Gebühren führt zur sofortigen Aussetzung des First level L1 ioi support und des Second level L2 ioi support, der Unterstützung und der Upgrades (sowohl Major- als auch Minor-Versionen), bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.

6.3 Beendigung des Nutzungsrechts bei Nichtzahlung

Ein Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen bei den Nutzungsrechten oder den Hosting-Gebühren führt zu einer vollständigen Abschaltung des Zugangs zu Silicon ioi für alle ioi User. Der Lizenznehmer erhält einen Abdruck der Datenbank gegen eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 € pro Terrabyte (auf das nächste
  • aufgerundet) zuzüglich der Kosten für Support und Transport. Nach 120 Tagen Zahlungsverzug werden die
Daten unwiderruflich vernichtet. Der Lizenznehmer kann den Zugang zu Silicon ioi und zum Hosting zurückerlangen, sobald der gesamte geschuldete Betrag einschließlich Zinsen und Verwaltungskosten bezahlt wurde. Der VAR Expert kann dann die Zahlungsbedingungen des Lizenznehmers neu bewerten.

6.4 Drittsoftware, Open License und Nutzungsbedingungen

Einige von Silicon ioi verwendete Komponenten Dritter sind Softwareprodukte, die unter einer „Open“-Lizenz lizenziert sind und Nutzungsbedingungen unterliegen können, die die Zahlung einer Nutzungsgebühr in Form eines Abonnements verlangen, insbesondere für die standardmäßig bei der Installation angebotene Datenbank (Maria DB). Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 9 von insgesamt 25 Seiten Da Silicon ioi in seiner Standardversion so konzipiert ist, dass es von der Datenbank unabhängig ist, ist es wichtig, diese Unabhängigkeit beizubehalten; andernfalls erfordert die Nutzung der Datenbank (wie Maria
  • DB) eine Zahlung.
Der SB Publisher empfiehlt die Installation unter Verwendung einer anderen Datenbank wie PostgreSQL. Bitte beachten Sie, dass eine spätere Konvertierung von einer Datenbank zu einer anderen Konvertierungskosten verursacht, die vom Lizenznehmer zu tragen sind. Diese Kosten müssen von Fall zu Fall bewertet werden. Diese Bewertung wird vom VAR Expert vorgenommen.

6.5 Kontrollplattform des SB Publisher

Silicon ioi verbindet sich regelmäßig mit einer Plattform zur Lizenzkontrolle bei SB. Der Lizenznehmer kann sich dieser regelmäßigen Verbindung in keiner Weise widersetzen. SB garantiert, dass sich die Lizenzkontrollplattform in Belgien oder im Großherzogtum Luxemburg oder in Deutschland befindet. Mit den ioi Usern installierte Sicherheitstools wie Firewalls müssen Dialognachrichten durchlassen, damit diese Verbindungen ermöglicht werden.

6.6 Begrenzung der erhobenen Daten

SB garantiert, dass keine Betriebsdaten des Lizenznehmers und/oder der ioi User übertragen werden. Übermittelt werden lediglich die Nutzung der Module sowie die Kennungen (E-Mail) der ioi User. Auch schwerwiegende Fehlercodes werden übermittelt, um die Qualität der Software für neue Versionen von Silicon ioi zu analysieren und zu verbessern.

6.7 Kontinuität der Verbindung zur Plattform

Im Falle eines Verbindungsausfalls über mehrere Tage wird der VAR Expert einen Einsatz zur Wiederherstellung der Verbindung durchführen. Ein Verbindungsausfall von mehr als einem Monat verhindert die Erneuerung der Codes des Nutzungsrechts von Silicon ioi. Silicon ioi wird dann mit reduziertem Zugriff gesichert.

7. Rolle des VAR Expert

Der VAR Expert ist in jedem Fall der ausschließliche Ansprechpartner für den Lizenznehmer und/oder den ioi User. Alle Anfragen sind an den VAR Expert und nicht an SB zu richten, außer im Falle eines Wechsels des VAR Expert oder eines Ausfalls desselben. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 10 von insgesamt 25 Seiten

8. Wechsel des VAR Expert

8.1 Modalitäten

Möchte der Lizenznehmer seinen VAR Expert wechseln, obliegt es dem Lizenznehmer, den VAR Expert und SB gemäß den vertraglichen Bedingungen zwischen dem Lizenznehmer und dem VAR Expert zu benachrichtigen, damit der VAR Expert und SB dem Antrag auf Wechsel des VAR Expert zustimmen können. In diesem Fall wird SB keinen bestimmten VAR Expert als Ersatz für den ursprünglich gewählten VAR Expert benennen, sondern dem Lizenznehmer auf Wunsch gegebenenfalls eine Liste zugelassener VAR Experts zur Verfügung stellen, damit der Lizenznehmer unter diesen wählen kann. Der Publisher SB wird verlangen, dass der Lizenznehmer mit den Zahlungen an den ursprünglichen VAR Expert auf dem neuesten Stand ist, bevor ein Wechsel möglich ist.

8.2 Informationen über VAR Experts

Im Falle eines Ausfalls des VAR Expert können sich der Lizenznehmer und der User ausnahmsweise direkt an SB wenden; SB wird den VAR Expert auffordern, das Problem zu beheben. Andernfalls stellt SB dem Lizenznehmer eine Liste aller VAR Experts mit ihren jeweiligen Zulassungen zur Verfügung, damit der Lizenznehmer im Hinblick auf den Wechsel des VAR Expert gemäß den zwischen dem Lizenznehmer und dem VAR Expert vereinbarten Vertragsbedingungen eine Wahl treffen kann.

9. Schulung und Nutzung von Silicon ioi

9.1 Wesentliche Schulung

Der Lizenznehmer versteht und akzeptiert, dass für die ordnungsgemäße Nutzung von Silicon ioi und seiner verschiedenen Module eine maßgeschneiderte Schulung erforderlich ist. Im Falle eines Wechsels der ioi Users wird der Lizenznehmer Schulungspläne für neue ioi Users bereitstellen. Der Lizenznehmer versteht und akzeptiert, dass die Bewältigung dieser Veränderung internen Zeit- und Kostenaufwand für die Implementierung von Silicon ioi oder der verschiedenen Silicon ioi Module erfordert.

9.2 Hilfe und Standardhandbuch

Die Benutzer- und Schulungshandbücher von Silicon ioi sind nicht für den Lizenznehmer oder den ioi User individualisiert und auch nicht auf die standortspezifischen Konfigurationen und Betriebsabläufe des Lizenznehmers und des User ioi zugeschnitten. Sie sind überwiegend in englischer Sprache verfasst. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 11 von insgesamt 25 Seiten

9.3 Parametrisierung ausschließlich durch einen VAR Expert

Die Leistungen der Analyse der Bedürfnisse des Lizenznehmers und der ioi Users, die Implementierung von Silicon ioi an dem/den Standort(en) des Lizenznehmers und der ioi Users, die Customization, Schulung und Konfiguration unterliegen den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Lizenznehmer und dem VAR Expert. Einstellungen, die nicht dokumentiert oder als intern bezeichnet sind, dürfen nicht geändert werden, es sei denn, dies wurde vom SB Publisher ausdrücklich vereinbart oder angewiesen.

10. Support, Modalitäten

10.1 First level L1 support

Der Lizenznehmer und die ioi Users profitieren von einem First level L1 ioi support durch den VAR Expert im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem Lizenznehmer und dem VAR Expert. Die Nutzung des First level L1 ioi support setzt eine vorherige Schulung in Bezug auf die bei den ioi Users installierten Module sowie die Zahlung des Preises aller vom Lizenznehmer abgeschlossenen Abonnements (und gegebenenfalls des Hosting) voraus.

10.2 Second level L2 support

Nur der VAR Expert hat Anspruch auf Second level L2 ioi support von SB, und nur dann, wenn der Lizenznehmer alle von ihm abgeschlossenen Abonnements (und gegebenenfalls Hosting) bezahlt hat.

10.3 Kostenlose Version, Testversion, Demo-Version, akademische Version

Für kostenlose Versionen, Testversionen, Demo-Versionen oder akademische Versionen wird kein Support geleistet, außer soweit dies vom Publisher SB im Einzelfall ausdrücklich festgelegt wird. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 12 von insgesamt 25 Seiten

11. Silicon ioi Release Management Policy

11.1 Rhythmus, Nummerierung

Nur SB entscheidet über den Rhythmus der Silicon ioi Releases, die „major releases“ oder „minor releases“ sein können. Major releases haben eine Nummer oder einen Namen (Beispiel: V2022A). Minor releases werden durch einen Index identifiziert, der der Major release angehängt ist, und gegebenenfalls durch ein Veröffentlichungsdatum (Beispiel: V2022A.01, wobei 01 die Kennzeichnung der Minor release ist).

11.2 Arbeiten während Updates

Major releases erfordern Konvertierungsarbeiten an den von den ioi User(s) verwendeten Anwendungen und Modulen. SB stellt Tools bereit, die die Migration von einer Major release zu einer anderen Major release unterstützen. Spezifische Entwicklungen auf Basis der Standardsoftware Silicon ioi müssen hinsichtlich Architektur und Design neu bewertet werden und müssen vom VAR Expert mit hoher Wahrscheinlichkeit angepasst werden, um mit einer neuen Major-Version kompatibel zu sein. Zu diesem Zweck erhält der VAR Expert vorbereitende Releases oder Informationen vor der Veröffentlichung einer neuen Version, um Migrationen zu erleichtern oder vorzubereiten, wenn bei einem Lizenznehmer oder ioi User spezifische Entwicklungen vorhanden sind.

11.3 Notwendigkeit der Migration auf die neueste Version

Wenn eine Major-Version veröffentlicht wird, muss der Lizenznehmer die Migration auf diese neue Major-Version planen, da die vorherige Major-Version nur für einen begrenzten Zeitraum First level L1 ioi Support und Second level L2 ioi Support erhält, der von SB bei der Veröffentlichung der neuen Major-Version bekannt gegeben wird.

11.4 Softwarekorrekturen

Nur die neueste Major-Version wird gepatcht, um SB Bugs zu beseitigen. Ausnahmsweise kann die vorherige Version während der sechs Monate nach Veröffentlichung der letzten Major-Version Patches für SB Bugs erhalten, wobei SB allein über eine solche Entscheidung befindet.

11.5 Notwendigkeit der Nutzung der neuesten Minor-Version

Minor releases dienen dazu, Anpassungen an einer Major release vorzunehmen. ioi Users müssen stets mit der neuesten Minor-Version einer Major-Version arbeiten, um von Korrekturen für SB Bugs zu profitieren. Diese Patches werden ausschließlich in englischer Sprache erstellt, es sei denn, es handelt sich um eine Übersetzungsversion. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 13 von insgesamt 25 Seiten

11.6 Customization und Minor releases

Wenn eine Minor-Version veröffentlicht wird, werden Customizations auf Basis der Standardsoftware Silicon ioi in ihrer Schnittstelle (API) nicht grundlegend verändert. Daher sind nur geringfügige Anpassungen erforderlich.

12. Minor-Version und Dokumentation

Wenn eine Minor-Version veröffentlicht wird, wird die Dokumentation in der Regel nicht aktualisiert. Es können lediglich technische Informationen in englischer Sprache erstellt werden, sofern SB dies beschließt.

13. Spezifische Entwicklungen

13.1 Konformität mit dem Standardteil

Entwicklungen, die auf Silicon ioi aufbauen oder mit Silicon ioi verbunden sind, müssen so durchgeführt werden, dass Stabilität, Performance, Integrität und Konsistenz der Daten in Silicon ioi nicht gefährdet werden. Die Entwicklungen müssen den von SB herausgegebenen Empfehlungen folgen. Beachten Sie, dass Customizations Daten irreparabel verändern oder zerstören können. Der Publisher SB übernimmt keine Verantwortung für Customizations und deren Auswirkungen auf die Standardteile von Silicon ioi. Jede Analyse unerwarteten Verhaltens und jede Arbeit zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Verhaltens dieser angepassten Teile erfolgt stets auf Kosten des ioi Kunden.

13.2 Verpflichtung zur Nutzung von APIs (geplante Zugriffsschnittstellen)

Datenänderungen dürfen ausschließlich über die offiziellen, veröffentlichten Zugriffsschnittstellen (APIs) vorgenommen werden.

13.3 Zugriff über die Datenbank

Der Zugriff über die Datenbankschicht ist nur zur Datenabfrage zulässig (read only, keine
  • Schreibvorgänge) für die Standardtabellen und -felder der Anwendung. Datenbankschreibvorgänge sind nur
für Tabellen und Felder zulässig, die nicht Teil der Standardtabellen von Silicon ioi sind. Achten Sie darauf, die Bedingungen der „open“-Lizenzen der verwendeten Datenbank einzuhalten. Beispiel: Eine Konfiguration, die zu einer Abhängigkeit von der Maria DB Datenbank führt, zieht die Zahlung einer Lizenz an den Herausgeber dieser Datenbank gemäß dessen allgemeinen Nutzungsbedingungen nach sich. Wir empfehlen Ihnen, ein von der Datenbankmarke unabhängiges Format zu verwenden. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 14 von insgesamt 25 Seiten

13.4 Benennungsregeln für Customisations

Für spezifische Tabellen und Felder, die in der Datenbank erstellt werden, müssen Entwickler eine vom SB Publisher festgelegte Identifikationsrichtlinie befolgen, wonach für Module, Anwendungen, Tabellen und Felder ein Präfix mit vier Zeichen zu verwenden ist. Der SB Publisher empfiehlt „CUST“ als Standardpräfix.

13.5 Einhaltung der Funktionsweise der Software

Entwickler außerhalb von SB dürfen keine Felder, eingeschränkten Tabellen oder Standardlinks platzieren/löschen/ändern, die den Standardbetrieb stören oder die Performance von Silicon ioi verringern.

13.6 Anpassung der Schnittstellen gleichzeitig mit Major releases

SB behält sich das Recht vor, die Zugriffsschnittstellen (genannt APIs) mit jeder neuen Major release zu ändern.

13.7 Datenübertragung zwischen Major releases

In einigen Fällen müssen Entwickler bei Updates spezifische Daten extrahieren und erneut einspielen, um Versionen zu wechseln.

14. Implementierung, Modalitäten

14.1 Validierung durch den Lizenzinhaber

Während einer vollständigen oder teilweisen Installation stellt der Lizenznehmer sicher, dass seine Mitarbeiter die durch die Implementierung der Software mit dem VAR Expert erzielten Konfigurationen, Abläufe und Leistungen unverzüglich vor dem Start validieren. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass der Betrieb in präzisen Simulationen mit aussagekräftigen Inhalten und realitätsnahen Volumina validiert wird. Eine Liste der zu lösenden Punkte muss dem VAR Expert mitgeteilt werden. Der Lizenznehmer entscheidet letztlich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Validierungstests über den geeignetsten Zeitpunkt für den Start aller oder eines Teils der Abläufe.

14.2 Änderungen während der Implementierung

Wenn der Lizenzinhaber während der Konfiguration beschließt, den funktionalen Umfang, die Implementierungsteams, die Testteams und die Benutzerteams zu ändern, versteht und akzeptiert der Inhaber die Auswirkungen auf die Implementierungszeiten und die daraus resultierenden Budgeterhöhungen. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 15 von insgesamt 25 Seiten

14.3 Daten und Einstellungen, Auswirkungen

Der Publisher SB weist darauf hin, dass die zu übernehmenden Daten von hoher Qualität sein, lesefertig vorbereitet, bereinigt, vollständig und mit klaren Bedeutungen für die Inhalte versehen sein müssen. XLSX-Tabellen werden bevorzugt. Ein großes Datenvolumen oder Verarbeitungseinstellungen können die Implementierung eines leistungsfähigeren Hosting-Systems in Bezug auf Geschwindigkeit und Volumen sowie schnellerer Verbindungen erforderlich machen. Der Lizenznehmer akzeptiert diese Serveranpassungen und die damit verbundenen erhöhten Mietkosten.

14.4 Optimierungen

Bestimmte Einstellungen müssen möglicherweise überprüft werden, wenn die Nutzung der Software zunimmt. Der Lizenznehmer akzeptiert diese Anpassungen, deren Implementierungskosten und die für die Umsetzung erforderliche Zeit.

15. Risiken im Zusammenhang mit Daten

15.1 Reales Risiko, Risikobegrenzung

Der Lizenznehmer und der ioi User werden auf das Risiko des Verlusts von Computerdaten hingewiesen, selbst bei Verwendung von Antivirenprogrammen oder anderen Programmen, die niemals als absoluter Schutz angesehen werden können. Um dieses Risiko zu minimieren, werden der Lizenznehmer und der ioi User selbst Maßnahmen ergreifen, um in dem von ihnen für erforderlich gehaltenen Rhythmus Sicherungskopien der Daten zu erstellen, je nach ihrer Nutzung von Silicon ioi. Wenn sich der Lizenznehmer für Hosting entscheidet, richten der Lizenznehmer und der ioi User dennoch zusätzlich ein tägliches, vom Hosting unabhängiges Backup-System mit einer längeren Datenaufbewahrungsdauer ein als dem im Hosting vorgesehenen. Die zwischen dem letzten gültigen Backup und dessen Wiederherstellung verarbeiteten und erfassten Daten gehen grundsätzlich verloren; dessen sind sich der Lizenznehmer und der ioi User bewusst. Um dieses Risiko zu minimieren, werden der Lizenznehmer und der ioi User selbst Backups in kürzeren Intervallen organisieren. Der Lizenznehmer und der ioi User werden selbst überprüfen, dass die Backups ordnungsgemäß durchgeführt werden und eine schnelle Datenwiederherstellung im Problemfall ermöglichen.

15.2 Verwendung einer Sicherungskopie

Der Lizenznehmer und der ioi User sind sich bewusst, dass die Wiederherstellung des Zugriffs auf die Daten die Verwendung einer vollständigen, unveränderten Sicherungskopie der Daten erfordert. Wenn vom Lizenznehmer oder vom ioi User keine vollständige, gültige Sicherungskopie der Daten zur Verfügung gestellt wird, akzeptieren der Lizenznehmer und der ioi User, dass die von Silicon ioi verwalteten Daten als verloren gelten, nicht wiederhergestellt werden können und von SB nicht entschädigt werden. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 16 von insgesamt 25 Seiten

15.3 Hosting durch einen Dritten außerhalb von SB

Wenn der Lizenznehmer sich für einen Hosting-Service entscheidet, der vom VAR Expert oder von einem anderen Dritten verwaltet wird, haften ausschließlich der VAR Expert oder der Dritte unter Ausschluss von SB.

16. Sicherheit des Datenzugriffs

16.1 Identitätsdiebstahl

Der Lizenznehmer und der ioi User erklären, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass das Risiko eines Identitätsdiebstahls real ist. Passwörter sind Zugangsschranken, die jedoch die strikte Einhaltung absoluter Vertraulichkeitsgrundsätze, ein hohes Maß an Passwortkomplexität, einen aktuellen Schutz der Zugriffstools und die Implementierung von Systemen gegen sogenannte Hacking-Software erfordern. Der Lizenznehmer und der ioi User erklären, sich dieser Notwendigkeit bewusst zu sein und selbst ein rigoroses und ausreichendes Sicherheitsniveau für alle ioi Users sowie für jede andere Person mit Zugang zu Silicon ioi einzurichten, um dieses Risiko zu mindern.

16.2 Administratorpasswort

Der Lizenznehmer muss das Administratorpasswort für den Zugriff auf Silicon ioi und den Zugang zu seinem mit der angegebenen E-Mail-Adresse verknüpften E-Mail-Konto sorgfältig aufbewahren. SB verfügt nicht über ein übergeordnetes Master-Passwort, das im Falle des Verlusts des Administratorpassworts oder des Verlusts bzw. der Sperrung der vom Lizenznehmer angegebenen E-Mail-Adresse den Zugriff umgehen könnte.

16.3 Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien

Der Lizenznehmer und der ioi User müssen die von SB und/oder dem VAR Expert herausgegebenen Sicherheitsrichtlinien befolgen, insbesondere für die Sicherheitssysteme, die für die gehosteten Server und deren Verbindungen eingerichtet und aufrechterhalten werden müssen.

17. Copyright und geistiges Eigentum

17.1 Strikte Einhaltung von Copyright und Rechten des geistigen Eigentums

Der Lizenznehmer informiert die ioi Users und die Dritten, denen er Zugang gewährt, darüber, dass es verboten ist, den Standardcode der Software von SB, einschließlich Silicon ioi, zu kopieren, zu decodieren oder zu veröffentlichen. Dieser Code ist Eigentum von SB. Ebenso sind die interne Struktur der Software, die Art und Weise, wie Abläufe verwaltet werden, das Design der Schnittstellen und die Verarbeitungsmethoden geistiges Eigentum von SB. Das dem Lizenznehmer und den ioi Users gewährte Nutzungsrecht gibt ihnen nicht das Recht, die oben genannten Elemente zu kopieren oder irgendein mit Silicon ioi verbundenes Kennzeichen des geistigen Eigentums zu entfernen oder zu verändern. Im Falle einer Verletzung werden die ioi Users und/oder der Lizenznehmer wegen Verletzung des Copyright belangt, insbesondere dann, wenn kopierte Elemente in ein kommerzielles Produkt integriert wurden. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 17 von insgesamt 25 Seiten

17.2 Unpfändbarkeit des Source Code

Unter keinen Umständen dürfen der Lizenznehmer, die ioi Users oder an der Nutzung von Silicon ioi beteiligte Dritte die kostenlose Bereitstellung, Nutzung oder Vervielfältigung des Source Code oder der Lizenzkontrollcodes verlangen.

17.3 Zusätzliche Drittsoftware, Einhaltung der Nutzungsrechte

Falls Silicon ioi in Verbindung mit bestimmter Drittsoftware installiert wird, kann bei SB ein Dokument angefordert werden, das die Nutzungsrechte an der Drittsoftware festlegt; der Lizenznehmer und der/die ioi User(s) verpflichten sich, die darin festgelegten Bestimmungen jederzeit einzuhalten.

17.4 Keine Pfändung des Source Code.

Selbst im Falle eines Konkurses oder eines gerichtlichen Reorganisationsverfahrens von SB gehört der Source Code zum Vermögen von SB und kann weder separat verkauft noch vom Lizenznehmer oder von ioi Users gepfändet werden, um deren Nutzung von Silicon ioi sicherzustellen. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 18 von insgesamt 25 Seiten

18. Haftungsbeschränkung von SB

18.1 Beschränkung

Der Lizenznehmer und die ioi User(s) erklären sich damit einverstanden, Silicon ioi auf eigenes Risiko zu nutzen; Silicon ioi wird in der vorliegenden Form und ohne Gewähr bereitgestellt. SB gewährleistet nicht, dass die Funktionen der Software die Erwartungen des Lizenznehmers und der ioi User(s) erfüllen, noch gewährleistet SB, dass Silicon ioi fehlerfrei funktioniert. Der Lizenznehmer und die ioi User(s) tragen die Verantwortung für die Wahl von Silicon ioi zur Erreichung ihrer Ziele sowie für die Nutzung der mit Silicon ioi erzielten Ergebnisse. Um sich gegen Fehlfunktionen bei der Installation oder Nutzung einer neuen Version von Silicon ioi zu schützen, empfiehlt der Publisher SB dem Lizenznehmer, in Zusammenarbeit mit dem VAR Expert umfassende Verfahren zur Validierung der ordnungsgemäßen Funktion von Silicon ioi oder seines Updates in einer „Sandboxing“-Testumgebung einzurichten. Es liegt in der Verantwortung des Lizenznehmers, die für seine Nutzung von Silicon ioi relevantesten Tests einzurichten; erst danach wird das Update produktiv eingesetzt.

18.2 Indirekte Schäden

SB haftet in keinem Fall für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Geschäftsverlusten, Betriebsunterbrechung, Datenverlust usw.), die sich aus der Nutzung von Silicon ioi ergeben. In jedem Fall ist die Haftung von SB im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen auf den insgesamt jährlich vom Lizenznehmer für die Nutzung von Silicon ioi gezahlten Betrag begrenzt. Um sich gegen indirekte Schäden bei der Installation oder Nutzung einer neuen Version zu schützen, ist es Aufgabe des Lizenznehmers, wie in Abschnitt 18.1 beschrieben vorzugehen. Dieses Verfahren ist in Zusammenarbeit mit dem VAR Expert umzusetzen.

18.3 Softwareverhalten ausschließlich vom SB Publisher definiert

SB allein hat die Verhaltensweisen und Betriebsarten jedes Silicon ioi Moduls festgelegt und programmiert. Dabei handelt es sich um von SB für Standardsituationen eingerichtete Softwareverhaltensweisen und -abläufe. Der Lizenznehmer und der ioi User müssen Silicon ioi in diesen vorgesehenen Situationen verwenden, um das beabsichtigte Verhalten und die beabsichtigten Funktionen zu erhalten. SB haftet nicht, wenn die vorgesehenen Situationen und/oder Funktionen missbräuchlich verwendet wurden oder wenn das Softwareverhalten durch einen Dritten außerhalb von SB verändert wurde.

18.4 Ausschließliche Nutzung zu rechtmäßigen Zwecken

Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 19 von insgesamt 25 Seiten SB kann nicht für die Nutzung von Silicon ioi zu illegalen Zwecken oder als Unterstützung für eine Verwaltung zu illegalen Zwecken haftbar gemacht werden. Wenn SB solche Praktiken feststellt, wird SB einseitig entscheiden, das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung und ohne jegliche Entschädigung für den Lizenznehmer oder die ioi User(s) zu beenden.

18.5 Verantwortlichkeiten für Customizations, Änderungen

Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Änderungen, die er selbst vorgenommen oder von einem Dritten hat vornehmen lassen, auch wenn es sich dabei um den VAR Expert handelt.

18.6 Vorhandensein von Bugs und SB Bugs

Der Lizenznehmer erklärt, sich der Tatsache bewusst zu sein, dass bei der Entwicklung von Software zwangsläufig Programmierfehler auftreten. Diese Programmierfehler sind entweder SB Bugs zuzurechnen oder Bugs in Drittsoftware oder Hardware (Third Party Bugs) wie dem Betriebssystem, der Datenbank, Kommunikationssystemen, Internetbrowsern usw. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass SB keine Verantwortung trägt und keine Maßnahmen zur Behebung von Third Party Bugs ergreift. Die Rolle von SB beschränkt sich darauf, den verantwortlichen Dritten zu identifizieren und diesem die Fehler mitzuteilen. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass die Behebung von SB Bugs von SB mit einem Dringlichkeitsgrad durchgeführt wird, den allein SB bestimmt, und ausschließlich in Bezug auf die jeweils neueste offizielle Version von Silicon ioi.

18.7 SB Bugs Fix

Die Erkennung und Analyse von SB Bugs erfolgt nur in der neuesten offiziellen Version von Silicon ioi. Wenn ein SB Bug von einem ioi User festgestellt wird, ist es ratsam, zunächst auf die neueste offizielle Version von Silicon ioi zu aktualisieren, um zu prüfen, ob dieser SB Bug weiterhin besteht oder nicht. Ohne dieses Update auf die neueste offizielle Version wird SB die Patch-Anfrage nicht bearbeiten. Die Verantwortung von SB beschränkt sich im Fall von SB Bugs auf die Bereitstellung eines Patches für die neueste offizielle Version von Silicon ioi.

18.8 Verwendung von Backups

Wenn ein SB Bug Daten beschädigt hat, müssen die Sicherungskopien die Wiederherstellung der ursprünglichen Daten in dem Zustand ermöglichen, der vor der Beschädigung bestand. Die Verantwortung von SB beschränkt sich auf die Wiederherstellung der ursprünglichen Daten nur dann, wenn die vom Lizenznehmer bei den ioi Users eingerichtete Sicherungskopie dies ermöglicht. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 20 von insgesamt 25 Seiten

18.9 Bearbeitung von Patch-Anfragen

Alle Anfragen für Patches werden ausschließlich über den VAR Expert im Rahmen des First level ioi L1 Support bearbeitet. Der SB Publisher verweist jede irrtümlich direkt an ihn gerichtete Anfrage an den VAR Expert.

18.10 Dokumentation für die Analyse von SB Bugs

Die Analyse eines SB Bug durch SB setzt voraus, dass der Lizenznehmer vorab ausreichende Unterlagen zur Verfügung stellt, um die Situation, die den SB Bug erzeugt hat, reproduzieren zu können. Die Analyse von SB Bugs kann erforderlichenfalls die Übermittlung einer Kopie der Daten oder des Servers des Lizenznehmers und/oder des Users zur Prüfung durch den VAR Expert und/oder SB verlangen. Die zu diesem Zweck übermittelten Elemente werden sechs Monate lang in gesicherten Bereichen aufbewahrt und danach vernichtet, außer im Falle einer vorherigen Streitigkeit; in diesem Fall dienen sie als Beweismittel.

18.11 Umgehung von Schnittstellen

SB lehnt jede Verantwortung ab, wenn Eingriffe oder Transaktionen vorgenommen werden, ohne die dafür vorgesehenen Bildschirme oder Schnittstellen (API) zu verwenden, insbesondere wenn die Eingriffe auf Datenbankebene oder auf noch niedrigeren Ebenen erfolgen.

19. Performance von Silicon ioi

19.1 Verarbeitungskette

Der Lizenznehmer und der ioi User akzeptieren, dass die endgültige Performance bei der Nutzung von Silicon ioi von einer Kette von Verarbeitungs- und Kommunikationsschritten zwischen dem Standort des Servers und dem Standort der Nutzung von Silicon ioi abhängt. Die endgültige Performance von Silicon ioi hängt davon ab, welches Glied in dieser Kette die geringste Leistungsfähigkeit aufweist. Im Falle eines Leistungsverlusts wird der Lizenznehmer den VAR Expert beauftragen, dieses Glied zu identifizieren und Abhilfe zu schaffen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die notwendigen Investitionen, zusätzlichen Abonnements und/oder Topologieänderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die optimale Performance von Silicon ioi wiederherzustellen.

19.2 Interdependenz der Performance

SB ist in keiner Weise verantwortlich für Performanceverluste, die durch von Dritten installierte Software (einschließlich des VAR Expert oder des User ioi) verursacht werden oder deren Verhalten verändert wurde. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 21 von insgesamt 25 Seiten

19.3 Anpassung der verwendeten Server

Der Publisher SB weist darauf hin, dass die Spezifikationen der verwendeten Server mit der Entwicklung der Anzahl der ioi Users und der von den implementierten Prozessen geforderten Leistung übereinstimmen müssen. Der Lizenznehmer wird sein Abonnement entsprechend seinen Performance-Erwartungen anpassen, wobei bestimmte Hosting-Änderungen zwangsläufig Ausfallzeiten und Migrationskosten verursachen, die vom Lizenznehmer zu tragen sind, insbesondere im Falle eines Host- oder Topologiewechsels, zum Beispiel beim Wechsel von einem VPS (virtual private server) zu einem dedizierten Server oder umgekehrt. Der Publisher SB weist darauf hin, dass es einen erheblichen Unterschied in der Auslastung von Hosting-Servern zwischen der Installationsphase und dem Übergang zur tatsächlichen Nutzung gibt.

19.4 Anpassung des Internetzugangs

Die Spezifikationen des Internetzugangs an jedem Standort oder Zugangspunkt müssen mit der Nachfrage im Einklang stehen, die durch die Anzahl der ioi Users und das zu übertragende Datenvolumen sowohl eingehend als auch ausgehend erzeugt wird. Der Publisher SB empfiehlt dringend eine symmetrische Glasfaserverbindung, sobald es mehr als vier ioi Users gibt. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die für den Zugriff auf Silicon ioi reservierte Bandbreite ausreichend ist und während der Nutzung von Silicon ioi kontinuierlich aufrechterhalten wird.

19.5 Geräte für den Zugriff vom Tablet-Arbeitsplatz

Der Lizenzinhaber muss den Benutzern Geräte bereitstellen, die für die auszuführende Arbeit geeignet sind (Arbeitsstation, Tablet, Smartphone). Für die regelmäßige tägliche Nutzung ist eine aktuelle, leistungsstarke Arbeitsstation mit sehr guter Bildschirmauflösung unerlässlich. Für eine zuverlässige gelegentliche Nutzung sollte ein aktuelles Tablet mit guter Auflösung bereitgestellt werden. Für gelegentliche Abfragen mit sehr geringer Verarbeitung oder Aktualisierung kann ein aktuelles Smartphone geeignet sein. Bitte beachten Sie, dass für intensives Scannen (Barcoding) Geräte mit dedizierten Barcode-Scannern verwendet werden müssen. All diese Geräte können nur stationär oder mobil betrieben werden, wenn die Netzabdeckung kontinuierlich, dauerhaft und ausgezeichnet ist. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 22 von insgesamt 25 Seiten

19.6 Verwendeter Internetbrowser

SB legt fest, welche Internetbrowser nicht zulässig oder nicht empfohlen sind. Diese Liste kann ohne Vorankündigung geändert werden.

19.7 Anbindung an Geräte, Automaten.

In bestimmten Situationen benötigt Silicon ioi lokale Server oder Verarbeitungsgeräte, die mit dem zentralen Server verbunden sind, auf dem Silicon ioi gehostet wird und die vom Lizenznehmer gekauft und installiert werden müssen, insbesondere für:  Etikettierung  Automatisierten Massendruck.  Verbindung zu Zahlungsgeräten  Die Verbindung zu Messgeräten oder Automaten.  Verbindung zu Verarbeitungs- oder Überwachungsgeräten.

19.8 Performance-Audit

Jedes bei SB angeforderte Performance-Audit infolge eines Rückgangs der Performance von Silicon ioi, der durch die Veränderung des Softwareverhaltens oder durch die Erstellung von Dokumenten oder Ausgabedateien verursacht wird, erfolgt über den VAR Expert nach Annahme eines kostenpflichtigen Auftrags.

20. Wartung von Silicon ioi

20.1 Wartung ist verpflichtend

Der Lizenznehmer und der ioi User werden hiermit über die Notwendigkeit informiert, dass SB Wartungsarbeiten durchführen muss, die Ausfallzeiten für den Betrieb von Silicon ioi erfordern. Es obliegt dem Lizenznehmer, mit dem VAR Expert die Termine und Zeiten der Wartungsarbeiten zu vereinbaren, einschließlich der Zeit, die der Lizenznehmer und/oder der ioi User benötigt, um eine vollständige Sicherungskopie zu erstellen, sowie der Zeit, die für die Wiederherstellung der Daten im Problemfall erforderlich ist. Darüber hinaus werden diese Wartungsarbeiten während der Geschäftszeiten des VAR Expert durchgeführt, sofern zwischen dem VAR Expert und dem Lizenznehmer nichts anderes vereinbart wurde. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 23 von insgesamt 25 Seiten

20.2 Unvermeidbare Ausfallzeiten

Der Lizenznehmer trägt die Folgen jeder für die Wartungsarbeiten an Silicon ioi erforderlichen Ausfallzeit. Dies gilt auch für Update-Einsätze zur Behebung von Bugs.

21. Hardware- und Softwareänderungen.

Der Lizenznehmer und der ioi User müssen vor jeder Änderung der Softwarekonfiguration oder der verwendeten Hardware (wie Wechsel des Betriebssystems, Hinzufügen von Drittsoftware, Software-Upgrade, Hosting-Wechsel, ...) den VAR Expert im Rahmen des First level L1 ioi support fragen, ob diese Änderungen mit den Empfehlungen von Silicon ioi für einen ordnungsgemäßen Betrieb kompatibel sind. Ist dies nicht der Fall, dürfen der Lizenznehmer und der ioi User die Änderungen an der Softwarekonfiguration oder der verwendeten Hardware nicht vornehmen. Nehmen sie diese Änderungen dennoch vor, haften sie allein für die Folgen unter Ausschluss von SB.

22. Abwerbeverbot von Personal

22.1 Abwerbeverbot

Sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichten sich der Lizenznehmer und der ioi User, das Personal von SB für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Installation und jedes Updates von Silicon ioi nicht abzuwerben, wobei jede zusätzliche Bestellung des Lizenznehmers und jede stillschweigende Verlängerung des Nutzungsrechts als neue Installation gelten.

22.2 Entschädigung

Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, zahlen der Lizenznehmer und/oder der ioi User im Falle eines Verstoßes gegen die genannte Bestimmung eine Entschädigung an SB, das den Mitarbeiter verloren hat, in Höhe eines Bruttojahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters. Diese Zahlung wird am ersten Tag fällig, an dem der Mitarbeiter seine Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Lizenznehmers oder des ioi User oder bei einer von ihnen kontrollierten Tochtergesellschaft aufnimmt.

23. Überschriften

Die Bezeichnungen oder Überschriften der verschiedenen Artikel und Absätze dieser Nutzungsbedingungen wurden ausschließlich aus Gründen der Klarheit des Textes eingefügt und dürfen in keiner Weise als integraler Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen angesehen werden oder dazu dienen, den Umfang oder Zweck des jeweiligen Artikels oder Absatzes, auf den sie sich beziehen, zu definieren, zu begrenzen oder in irgendeiner Weise einzugrenzen. Silicon ioi Software Term of use V1.05 UK.docx Seite 24 von insgesamt 25 Seiten

24. Teilweise Gültigkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen durch anwendbares Recht ungültig oder unwirksam werden, so berührt dies weder die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen noch die Gültigkeit oder Wirksamkeit des gültigen Teils der betreffenden Bestimmung.

25. Anwendbares Recht

Diese Nutzungsbedingungen unterliegen in ihrer Gesamtheit dem belgischen Recht.

26. Mediation und zuständige Gerichtsbarkeit

Jede Streitigkeit in Bezug auf den Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung oder die Durchführung dieser Nutzungsbedingungen ist zunächst Gegenstand eines Versuchs einer gütlichen Einigung durch Vermittlung eines akkreditierten Mediators, der in der Liste der Anwälte einer belgischen Rechtsanwaltskammer eingetragen ist. Der Mediator wird im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien oder andernfalls auf Antrag der zuerst handelnden Partei vom Präsidenten des Handelsgerichts Lüttich (Abteilung Lüttich) (Belgien) bestellt. Die Kosten des Mediators werden gegebenenfalls zu gleichen Teilen von den Parteien getragen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Führt die Mediation nicht innerhalb von 60 Tagen nach Absendung eines Einschreibens, in dem der Gegenstand der Streitigkeit angegeben ist, zu einem Ergebnis, wird die Streitigkeit von den Gerichten des Gerichtsbezirks Lüttich (Abteilung Lüttich) (Belgien) entschieden.