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Silicon ioi bietet eine 'One Stop Shop (OSS)'-Anbindung für die Umsatzsteuererklärung an.
Was ist das?
Mit der OSS-Umsatzsteuererklärung (One Stop Shop / zentrale Anlaufstelle) können Sie die auf Ihre Fernverkäufe und Online-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union fällige Umsatzsteuer über eine einzige vierteljährliche elektronische Steuererklärung anmelden und entrichten, ohne sich in jedem Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren zu müssen.
Diese Schnittstelle ist direkt in das Silicon ioi ERP integriert und funktioniert mit den belgischen und luxemburgischen OSS-Portalen. Auch wenn die Verwaltungsvereinfachung stetig voranschreitet, bestehen in jedem Land, das Ihre einheitliche Umsatzsteuererklärung verwaltet, weiterhin nationale Besonderheiten. Das Silicon ioi ERP gleicht diese Unterschiede aus und macht die eigentlich vereinfachte OSS-Erklärung tatsächlich einfach.
Belgische Besonderheiten:
Seit dem 1. Juli 2021 hat die OSS-Anwendung (One Stop Shop) die MOSS-Anwendung (Mini One Stop Shop) ersetzt und ermöglicht die Meldung aller steuerpflichtigen Umsätze, die unter die neuen OSS-Regelungen fallen.
Der OSS richtet sich an Steuerpflichtige, die:
Je nach Art der steuerpflichtigen Umsätze sind diese einem der drei OSS-Regelungen zuzuordnen:
Diese drei Regelungen gelten für Steuerpflichtige innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die diese Umsätze an Privatkunden erbringen, die in der Europäischen Union nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Der OSS ermöglicht es Steuerpflichtigen, ein vereinfachtes Verfahren zu wählen, um die in den verschiedenen Verbrauchsmitgliedstaaten geschuldete Umsatzsteuer in Belgien (Mitgliedstaat der Identifizierung) zu erklären und zu entrichten.
Entscheiden sich Steuerpflichtige für eine der drei OSS-Regelungen, müssen sie diese für alle betroffenen Verbrauchsmitgliedstaaten anwenden und sämtliche entsprechenden Umsätze an Verbraucher in diesen Mitgliedstaaten darüber erklären.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten ein vergleichbares OSS-System an.
Die Nutzung des OSS bleibt jedoch freiwillig.
Luxemburgische Besonderheiten:
Funktionsweise des OSS-One-Stop-Shop
Was ist das?
Mit der OSS-Umsatzsteuererklärung (One Stop Shop / zentrale Anlaufstelle) können Sie die auf Ihre Fernverkäufe und Online-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union fällige Umsatzsteuer über eine einzige vierteljährliche elektronische Steuererklärung anmelden und entrichten, ohne sich in jedem Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren zu müssen.
Diese Schnittstelle ist direkt in das Silicon ioi ERP integriert und funktioniert mit den belgischen und luxemburgischen OSS-Portalen. Auch wenn die Verwaltungsvereinfachung stetig voranschreitet, bestehen in jedem Land, das Ihre einheitliche Umsatzsteuererklärung verwaltet, weiterhin nationale Besonderheiten. Das Silicon ioi ERP gleicht diese Unterschiede aus und macht die eigentlich vereinfachte OSS-Erklärung tatsächlich einfach.
Belgische Besonderheiten:
Seit dem 1. Juli 2021 hat die OSS-Anwendung (One Stop Shop) die MOSS-Anwendung (Mini One Stop Shop) ersetzt und ermöglicht die Meldung aller steuerpflichtigen Umsätze, die unter die neuen OSS-Regelungen fallen.
Der OSS richtet sich an Steuerpflichtige, die:
- Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige in EU-Mitgliedstaaten erbringen (Umsätze, die zuvor über MOSS gemeldet wurden);
- andere B2C-Dienstleistungen erbringen;
- innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren durchführen;
- bestimmte inländische Lieferungen von Waren ausführen;
- Fernverkäufe von aus Drittländern oder Drittgebieten eingeführten Waren mit einem Sachwert von höchstens 150 € durchführen.
Je nach Art der steuerpflichtigen Umsätze sind diese einem der drei OSS-Regelungen zuzuordnen:
- Nicht-EU-Regelung;
- EU-Regelung;
- Einfuhrregelung.
Diese drei Regelungen gelten für Steuerpflichtige innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, die diese Umsätze an Privatkunden erbringen, die in der Europäischen Union nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Der OSS ermöglicht es Steuerpflichtigen, ein vereinfachtes Verfahren zu wählen, um die in den verschiedenen Verbrauchsmitgliedstaaten geschuldete Umsatzsteuer in Belgien (Mitgliedstaat der Identifizierung) zu erklären und zu entrichten.
Entscheiden sich Steuerpflichtige für eine der drei OSS-Regelungen, müssen sie diese für alle betroffenen Verbrauchsmitgliedstaaten anwenden und sämtliche entsprechenden Umsätze an Verbraucher in diesen Mitgliedstaaten darüber erklären.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bieten ein vergleichbares OSS-System an.
Die Nutzung des OSS bleibt jedoch freiwillig.
Luxemburgische Besonderheiten:
Funktionsweise des OSS-One-Stop-Shop
- Einheitliche Erklärung: Eine einzige vierteljährliche Online-Umsatzsteuererklärung für sämtliche EU-Mitgliedstaaten.
- Anwendbare Schwelle: Gilt für innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren und Dienstleistungen, sobald der jährliche Gesamtschwellenwert von 10.000 € überschritten wird.
- Ausländischer Steuersatz: Es gilt der Umsatzsteuersatz des Bestimmungslandes des Verbrauchers.
- Offizieller Zugang: Die Registrierung und Abgabe erfolgen über das OSS-Portal – Portal für indirekte Steuern in Luxemburg.